AGB

§ 1 Geltungsbereich
Die NETHINKS GmbH (nach­fol­gend NETHINKS genannt) bietet ihren Kunden den Zugang zum Internet und zu Tele­fonie sowie zu weiteren darauf aufbau­enden Diensten an. Die Geschäfts­be­din­gungen für Internet, Tele­fonie und weitere Dienste finden Anwen­dung auf sämt­liche Verträge mit NETHINKS, in deren Rahmen Internet- oder Tele­fo­nie­dienste und die damit verbun­denen zusätz­li­chen Leis­tungen einschließ­lich der Soft­ware-Über­las­sung ange­boten werden sowie auf sämt­liche Dienst- und Werk­leis­tungen im Zusam­men­hang mit dem Netzwerkmonitoring.

Alle unsere Ange­bote, Auftrags­be­stä­ti­gungen, Liefe­rungen und Leis­tungen gegen­über Unter­neh­mern im Sinne von § 14 BGB und gegen­über Körper­schaften des öffent­li­chen Rechts erfolgen ausschließ­lich aufgrund dieser allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (im Folgenden: AGB). Ände­rungen, Ergän­zungen oder entge­gen­ste­hende Bedin­gungen des Vertrags­part­ners gelten nur dann, wenn sie von uns im Einzel­fall ausdrück­lich bestä­tigt werden. Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten nicht im Geschäfts­ver­kehr mit Verbrau­chern im Sinne von § 13 BGB. Die AGB in ihrer aktu­ellen Fassung stehen Ihnen in unserem Online-Shop www.nethinks.com und auf unserer Inter­net­seite unter www.nethinks.com unter „AGB“ zur Verfü­gung. Ände­rungen und Ergän­zungen behalten wir uns ausdrück­lich vor.

Unsere Kunden bezeichnen wir nach­fol­gend mit Kunde, Käufer oder Besteller, für uns verwenden wir nach­fol­gend auch die Bezeich­nung Verkäufer oder Liefe­rant, daraus folgt nicht, dass diese Bestim­mungen nur für Kauf­ver­träge gelten sollen.

§ 2 Produktbeschreibung
Die Angaben in unserem Online-Shop zu unseren Produkten (Beschaf­fen­heit, Maße, Farbe, Preis u.a.) erfolgen so genau wie möglich, sind aber unver­bind­lich. Abbil­dungen und Fotos dienen nur zur Illus­tra­tion. Maßge­bend ist allein der Inhalt unserer Produkt­be­schrei­bungen. Gering­fü­gige und zumut­bare Produk­tän­de­rungen behalten wir uns ausdrück­lich vor.

§ 3 Vertragsschluss/Bonitätsprüfung
1. Der Verkauf von Waren über diese Website erfolgt durch:

NETHINKS GmbH,
gesetz­lich vertreten durch die allein­ver­tre­tungs­be­rech­tigten Geschäftsführer,
die Herren Uwe Berg­mann und Bastian Marmetschke,
Raba­nus­straße 14 – 16, 36037 Fulda,
Telefon: +49 (0) 661 25000-0,
Telefax: +49 (0) 661 25000-249,
E-Mail: info@nethinks.com,
www.nethinks.com

2. Der Kunde kann seine Bestel­lung tele­fo­nisch, per E-Mail oder über das in unserem Online-Shop inte­grierte Online-Bestell­for­mular abgeben.

Unsere Ange­bote sind frei­blei­bend und unverbindlich.

Der Bestell­vor­gang bei Online-Bestel­lung läuft wie folgt ab:

-     Legen der ausge­wählten Waren in den virtu­ellen Waren­korb durch Ankli­cken auf der Inter­net­seite unseres Online-Shops,

-     Bestä­tigen durch Ankli­cken des Buttons »Bestellen« und Prüfung der Angaben im Warenkorb,

-     Ankli­cken der Schalt­fläche „Zur Kasse“,

-     Anmel­dung und Regis­trie­rung als Neukunde oder Gast unter Angabe der Adress­daten des Kunden,

-     Erneute Prüfung bzw. Berich­ti­gung der jewei­ligen einge­ge­benen Waren und Daten. Einga­be­fehler können über die Internet-Browser Zurück-Taste berich­tigt werden. Durch Schließen des Inter­net­brow­sers wird der Bestell­vor­gang abgebrochen

-     Verbind­liche Bestel­lung durch Ankli­cken der Schalt­fläche „kosten­pflichtig bestellen“. Damit gibt der Kunde ein recht­lich verbind­li­ches Vertrags­an­gebot zum Kauf der im Waren­korb enthal­tenen Waren ab.

Der Zugang der Bestel­lung wird von uns per E-Mail unver­züg­lich bestä­tigt. Diese Zugangs­be­stä­ti­gung stellt keine Annahme des Ange­botes dar. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir die Bestel­lung des Kunden durch unsere Auftrags­be­stä­ti­gung oder durch Liefe­rung der bestellten Ware annehmen. Die Auftrags­be­stä­ti­gung versenden wir per E-Mail.

Der Vertrags­schluss erfolgt ausschließ­lich in deut­scher Sprache.

Wir spei­chern den Vertrags­text und senden dem Kunden die Bestell­daten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Kunde hat die Möglich­keit, die Vertrags­be­stim­mungen einschließ­lich der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen bei Vertrags­schluss auf unserer Inter­net­seite unter www.nethinks.com abzu­rufen und in wieder­ga­be­fä­higer Form zu speichern.

3. Wir behalten uns vor, vor Annahme der Bestel­lung eine Boni­täts­prü­fung durch­zu­führen, wenn hierfür ein über­wie­gendes berech­tigtes Inter­esse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO vorliegt, etwa wenn wir in Vorleis­tung gehen oder bei Dauer­schuld­ver­hält­nissen (Vertrag über wieder­keh­rende Leistungen).

§ 4 Lieferung
1. Wir sind zu Teil­lie­fe­rungen berech­tigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorüber­ge­hend nicht lieferbar ist. Zusätz­liche Versand­kosten tragen in jedem Fall wir.

2. Die von uns ange­ge­benen Liefer­zeiten gelten als nur annäh­rend verein­bart. Der Beginn der von uns ange­ge­benen Liefer­zeit setzt die Abklä­rung aller tech­ni­schen Fragen voraus. Eine von uns ange­ge­bene Liefer­zeit beginnt mit dem Ausstel­lungstag der entspre­chenden Bestä­ti­gung, jedoch nicht vor der Beibrin­gung der von Kunden zu beschaf­fenden Unter­lagen, Geneh­mi­gungen, Frei­gaben und Eingang einer verein­barten Anzah­lung. Die Liefer­zeit ist einge­halten, wenn die Ware bis zum Ende der Liefer­zeit das Lager verlassen hat oder die Versand­be­reit­schaft der Ware gemeldet ist.

§ 5 Versand­kosten und Zölle
1. Die Versand­kosten sind abhängig von Anzahl und Gewicht der Pakete und dem Land der Liefer­adresse. Wenn der Kunde seinen Waren­korb ausfüllt und seine Adresse eingibt, werden die genauen Versand­kosten aufge­führt, bevor er seine Bestel­lung aufgibt. Weitere Infor­ma­tionen zu den Versand­kosten erhält der Kunde auf unserer Webseite unter „Versand­in­for­ma­tionen“.

2. Bei Waren­lie­fe­rung außer­halb der Euro­päi­schen Union und der Schweiz können Einfuhr­ab­gaben (Zölle) anfallen; diese sind von dem Kunden zu tragen.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die verein­barten Preise gelten nur für den jeweils abge­schlos­senen Auftrag. Soweit nicht anders ange­geben oder verein­bart, handelt es sich bei von uns ange­ge­benen Preisen um Netto­preise in Euro ohne Umsatz­steuer für die Liefe­rung ab unserem Unter­neh­mens­sitz, ohne Kosten für Verpa­ckung, Versand und Versi­che­rung. Die Umsatz­steuer wird geson­dert berechnet, jeweils in der am Tag der Liefe­rung oder Leis­tung gültigen gesetz­li­chen Höhe.

2. Einzel­ver­trag­lich verein­barte Preise gehen der Preis­liste vor. Soweit keine andere vertrag­liche Verein­ba­rung für Dienst- und Werk­leis­tungen getroffen wurde, sind monat­liche Preise wie Grund­ge­bühren ab dem Monat der Bereit­stel­lung monat­lich im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Zahlungen sind bei nutzungs­ab­hän­giger Leis­tungs­er­brin­gung nach erbrachter Leis­tung und Rech­nungstel­lung zu zahlen.

3. Zahlungen für Down­load-Produkte erfolgen ausschließ­lich gegen PayPal, Kredit­karte, Giropay und Sofort­über­wei­sung, alle anderen Waren können darüber hinaus wahl­weise per Vorkasse, Bank­einzug bezahlt werden oder es kann Liefe­rung gegen Rech­nung erfolgen. Die Belas­tung des Kredit­kar­ten­kontos erfolgt mit Abschluss der Bestel­lung, soweit einma­lige Zahlungen fällig werden und mittels Kredit­karte bezahlt werden sollen. Die soge­nannte Preno­ti­fi­ca­tion­frist nach der SEPA-Basis-Last­schrift ist auf einen Tag verkürzt.

4. Wir behalten uns vor, dem Kunden für die Bezah­lung bestimmte Bezahl­me­thoden anzu­bieten, beispiel­weise Vorkasse oder Paypal, wenn wir mit ihm nicht in regel­mä­ßigem Geschäfts­ver­kehr stehen, Entspre­chendes gilt bei wieder­holtem Zahlungs­verzug des Kunden.

5. Bei Rück­last­schriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet NETHINKS die anfal­lenden Gebühren, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden über­haupt nicht oder in wesent­lich gerin­gerer Höhe entstanden ist. Bei entspre­chendem Nach­weis bleibt NETHINKS nach­ge­lassen, auch einen höheren Schaden geltend zu machen.

6. Aufrech­nung und Zurück­be­hal­tungs­rechte sind ausge­schlossen, es sei denn die Gegen­for­de­rung des Kunden ist unstreitig oder rechts­kräftig fest­ge­stellt. Wir sind berech­tigt, die Ausübung des Zurück­be­hal­tungs­rechts durch Sicher­heits­leis­tung - auch durch Bürg­schaft - abzu­wenden. Ansprüche gegen NETHINKS dürfen nur mit schrift­li­cher Zustim­mung abge­treten werden und sind in Erman­ge­lung einer schrift­li­chen Zustim­mung unwirksam.

7. Der Kunde kommt mit Nicht­zah­lung spätes­tens zwei Wochen nach Zugang unserer Rech­nung mit der Zahlung in Verzug.

8. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungs­pflicht ganz oder teil­weise in Verzug, so hat er an uns - unbe­schadet anderer uns zuste­hender Rechte - ab diesem Zeit­punkt Verzugs­zinsen in Höhe von jähr­lich 9 Prozent­punkten über dem jewei­ligen Basis­zins­satz gemäß § 247 BGB zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

9. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Über­schul­dung vor oder wird die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens bean­tragt oder kommt er mit der Einlö­sung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird unsere Gesamt­for­de­rung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sons­tigen wesent­li­chen Verschlech­te­rung der wirt­schaftlichen Verhält­nisse des Kunden. Wir sind in diesen Fällen berech­tigt, ausrei­chende Sicher­heits­leis­tung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Tele­fo­ni­sche Leis­tungen (Support­leis­tungen)
NETHINKS bietet seinen Kunden kosten­pflich­tige tele­fo­ni­sche Leis­tungen (Support­leis­tungen) an. Die Abrech­nung erfolgt nach Zeit­auf­wand je ange­fan­gene 15 Minuten Montag bis Freitag zu einem Stun­den­satz in Höhe von 150,00 Euro in der Zeit von 08:30 - 17:30 Uhr zuzüg­lich der gesetz­li­chen Umsatz­steuer. Der Stun­den­satz erhöht sich außer­halb der Geschäfts­zeit an Werk­tagen von 17:30 - 22:00 Uhr und 06:00 - 08:30 Uhr um 50 Prozent und in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr um 100 Prozent. Sams­tags erhöht sich der Stan­dard­stun­den­satz im Vergleich zu werk­tags jeweils um 50 Prozent und an Sonn- und Feier­tagen um 100 Prozent. Eine Abrech­nung erfolgt nicht, soweit es sich um Leis­tungen handelt, welche auf Grund der Sach­män­gel­haf­tung von NETHINKS erbracht werden.

§ 8 Domains
1. Soweit Domains Gegen­stand des Vertrags sind, wird NETHINKS bei der Beschaf­fung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jewei­ligen Orga­ni­sa­tion zur Domain-Vergabe ledig­lich als Vermittler tätig. NETHINKS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. NETHINKS über­nimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden bean­tragten Domains über­haupt zuge­teilt werden und/oder zuge­teilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

2. Der Kunde garan­tiert, dass die von ihm bean­tragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

3. Endet ein Vertrag, in dessen Leis­tungs­um­fang eine Domain enthalten ist, ist NETHINKS berech­tigt, die Domain des Kunden nach Been­di­gung des Vertrages frei­zu­geben. Spätes­tens mit dieser Frei­gabe erlö­schen alle Rechte des Kunden aus der Regis­trie­rung. Gegen­stand eines solchen Vertrages sind alle vom Kunden bean­tragten Domains, soweit sie dem Kunden zuge­teilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifs durch den Kunden oder aufgrund verbind­li­cher Entschei­dungen in Domain­strei­tig­keiten gekün­digt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Bean­tra­gung einer unent­gelt­li­chen Ersatzdomain.

§ 9 Beson­dere Bestim­mungen für DSL-Anschlüsse, Tele­fonie und Zugang zum öffent­li­chen Festnetz
1. Die von NETHINKS zur Verfü­gung gestellte Leis­tung des Anschlusses z.B. über DSL als Zugang zum öffent­li­chen Tele­fon­netz steht unter dem tech­ni­schen Vorbe­halt der Verfüg­bar­keit der Band­breite während der gesamten Vertrags­lauf­zeit. Die Verfüg­bar­keit der Tele­fo­nie­dienst­leis­tung durch NETHINKS gilt als erbracht, wenn der SIP-Trunk des Kunden im Internet erreichbar ist – unab­hängig von fremden Daten­lei­tungen, über die der Kunde auf den SIP-Trunk zugreift.

2. Wenn sich die zur Verfü­gung stehende Kapa­zität (Band­breite) dadurch verrin­gert, dass tech­ni­sche oder physi­ka­li­sche Gründe oder die Beein­flus­sung mit anderen Anschlüssen wegen tech­ni­scher Beson­der­heiten im Nach­hinein die Band­breite redu­zieren, steht NETHINKS ein Anpas­sungs­recht nach billigem Ermessen zu. In diesen Fällen kann NETHINKS durch schrift­liche Erklä­rung unter Einhal­tung einer Ankün­di­gungs­frist von einem Monat ab Zugang des Schrei­bens beim Kunden die Über­tra­gungs­band­breite auf ein nied­ri­geres Leis­tungs­ni­veau redu­zieren, wenn sich aus tech­ni­schen oder physi­ka­li­schen Gründen die verfüg­bare Band­breite der für den Kunden zur Verfü­gung stehenden Anschluss­lei­tung objektiv ändert. Den Preis für die gerin­gere Band­breite wird NETHINKS nach billigem Ermessen redu­zieren. Wenn die Band­brei­ten­re­du­zie­rung für den Kunden unzu­mutbar ist, kann er den Vertrag inner­halb einer Frist von vier Wochen ab Ände­rungs­mit­tei­lung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere Rechte durch die Kündi­gung entstehen. Die Frist zur Ände­rung und Kündi­gung beginnt erst mit der geson­derten Infor­ma­tion über das Sonder­kün­di­gungs­recht zu laufen.

3. Um im Falle eines Anbie­ter­wech­sels oder der Rufnummer-Mitnahme die Leis­tung nicht oder nicht länger als einen Kalen­dertag unter­bre­chen zu müssen, ist der Vertrag mit NETHINKS frist­ge­recht gegen­über NETHINKS zu kündigen. Spätes­tens 7 Werk­tage (Montag bis Freitag) vor dem Datum des Vertrags­endes bei NETHINKS muss NETHINKS der von dem aufneh­menden Anbieter über­mit­telte Anbie­ter­wech­sel­ver­trag voll­ständig ausge­füllt vorliegen. Zusätz­lich sind die vom aufneh­menden Anbieter vorge­ge­benen Fristen vom Kunden einzu­halten. Weitere Infor­ma­tionen und ein Leit­faden zur Kunden­in­for­ma­tion zum Anbie­ter­wechsel im Fest­netz hält die Bundes­netz­agentur online vor.

4. NETHINKS garan­tiert bei DSL-Anschlüssen eine jähr­liche durch­schnitt­liche Leis­tungs­ver­füg­bar­keit von 97,5 % im Jahres­mittel. Hiervon ausge­nommen sind Zeiten, in denen der Zugang aufgrund von tech­ni­schen oder sons­tigen Problemen, die nicht im Einfluss­be­reich von NETHINKS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu errei­chen ist. NETHINKS ist berech­tigt, den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sons­tigen Leis­tungen zu beschränken, sofern die Aufrecht­erhal­tung der Netz­in­te­grität, die Sicher­heit des Netz­be­triebes, insbe­son­dere die Verhin­de­rung schwer­wie­gender Störungen des Netzes, der Soft­ware oder gespei­cherter Daten, das Inein­an­der­greifen der Netz­dienste oder der Daten­schutz dies erfordern.

§ 10 Allge­meine Bestim­mungen, Gefahr­über­gang, Rück­tritt, Annahmeverzug
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über,

a) wenn Abho­lung der Ware durch den Kunden verein­bart ist, mit Über­gabe der Ware an den Kunden oder Verzug des Kunden mit der Abnahme,

b) wenn Liefe­rung oder Versand der Ware durch uns verein­bart ist, ohne dass Aufstel­lung und Montage durch uns verein­bart sind, sobald wir die Ware an den Kunden oder eine von diesem oder uns beauf­tragte Trans­port­person über­geben haben oder mit Verzug des Kunden mit der Abnahme oder

c) bei Liefe­rung von Ware, wenn Aufstel­lung und Montage durch uns verein­bart ist, mit Abnahme der Leis­tung durch den Kunden oder bei Verzug des Kunden mit der Abnahme.

2. Wir sind berech­tigt, von Kauf­ver­trägen – nicht von Werk­ver­trägen und Dienst­leis­tungs­ver­trägen - zurück­zu­treten, soweit wir trotz des vorhe­rigen Abschlusses eines entspre­chenden Einkaufs­ver­trages unse­rer­seits den Kauf­ge­gen­stand nicht erhalten; unsere Verant­wort­lich­keit für Vorsatz oder Fahr­läs­sig­keit bleibt nach Maßgabe von Ziffer XII. dieser Bedin­gungen unbe­rührt. Wir werden den Kunden unver­züg­lich über die nicht recht­zei­tige Verfüg­bar­keit des Kauf­ge­gen­standes infor­mieren und - wenn wir vom Kauf­ver­trag zurück­treten möchten - das Rück­tritts­recht unver­züg­lich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rück­tritts die entspre­chende Gegen­leis­tung unver­züg­lich erstatten.

3. Führt der Annah­me­verzug des Kunden zu einer Verzö­ge­rung der Auslie­fe­rung, so hat der Kunde uns für die Verzugs­dauer die bei Spedi­tionen am Ort des Kunden übli­chen Lager­kosten zu erstatten. Wir sind aber auch berech­tigt, die Einla­ge­rung der Sache bei einer Spedi­tion vorzu­nehmen und dem Kunden die hierbei entste­henden tatsäch­li­chen Aufwen­dungen zu berechnen. Die Berech­nung weiter­ge­hender Schäden an den Kunden ist darüber hinaus möglich.

§ 11 Liefer- und Leistungsfristen
1. Liefer- und Leis­tungs­fristen sind nur verbind­lich, wenn sie von uns in Text­form zuge­sagt worden sind.

2. Der Kunde kann von uns die Einhal­tung verein­barter Liefer- und Leis­tungs­fristen nur verlangen, wenn er die von ihm zu liefernden Unter­lagen, erfor­der­li­chen Geneh­mi­gungen und Frei­gaben frist­gemäß und recht­zeitig vorlegt, Teile recht­zeitig liefert und vertrag­lich oder gesetz­lich geschul­dete Vorleis­tungen recht­zeitig erbringt. Recht­zeitig sind die vorste­hend beschrie­benen Verpflich­tungen des Kunden nur dann erfüllt, wenn sie inner­halb vertrag­lich verein­barter Fristen oder nach unserer Auffor­de­rung inner­halb ange­mes­sener Fristen erle­digt werden. Für den Fall, dass danach Verpflich­tungen des Kunden nicht recht­zeitig erfüllt werden, verlän­gert sich eine verein­barte Liefer- und Leis­tungs­pflicht für uns um den Zeit­raum zwischen zu erwar­tender oder verein­barter Erfül­lung der Verpflich­tungen des Kunden und tatsäch­li­cher Erfüllung.

3. Liefer- und Leis­tungs­schwie­rig­keiten aufgrund von Ereig­nissen höherer Gewalt, die erst nach Abschluss des Vertrages eintreten oder uns erst danach ohne Verschulden bekannt werden (wie z.B. unvor­her­seh­bare Betriebs­stö­rungen, Streiks, Aussper­rungen, unver­meid­bare Materialbeschaffungs­schwierigkeiten, Pande­mien und derglei­chen) haben wir nicht zu vertreten. Ist das Leis­tungs­hin­dernis vorüber­ge­hender Art, so verlän­gert sich die Liefer- und Leis­tungs­zeit ange­messen. Hat das Ereignis höherer Gewalt dauerndes Unver­mögen zur Folge, so sind wir berech­tigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teil­weise von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfül­lung sämt­li­cher uns gegen den Kunden zuste­henden Ansprüche (Vorbe­halts­ware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt wor­den Ist. Eine Verpfän­dung oder Siche­rungs­über­eig­nung der Vorbe­halts­ware ist nicht zulässig.

2. Der Kunde tritt uns für den Fall der - im Rahmen des ordnungs­ge­mäßen Geschäftsbetrie­bes zuläs­sigen - Weiter­ver­äu­ße­rung oder Vermie­tung der Vorbe­halts­ware schon jetzt bis zur Tilgung sämt­li­cher unserer Forde­rungen die ihm aus dem Weiterver­kauf oder der Vermie­tung entste­henden künf­tigen Forde­rungen gegen seine Kunden sicher­heitshalber ab, ohne dass es noch späterer beson­derer Erklä­rungen bedarf; die Abtre­tung erstreckt sich auch auf Saldo­for­de­rungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrent­verhältnisse oder bei Been­di­gung derar­tiger Verhält­nisse des Kunden mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbe­halts­ware zusammen mit anderen Gegen­ständen weiter­ver­äu­ßert oder vermietet, ohne dass für die Vorbe­halts­ware ein Einzel­preis verein­bart wurde, so tritt der Kunde an uns mit Vorrang vor der übrigen Forde­rung denje­nigen Teil der Gesamt­preis­for­de­rung bzw. des Gesamt­miet­zinses ab, der dem von uns in Rechnung­ gestellten Wert der Vorbe­halts­ware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einzie­hung der abge­tre­tenen Forde­rungen aus der Weiter­ver­äu­ße­rung oder Vermie­tung befugt; er ist jedoch nicht berech­tigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtre­tung, zu verfügen.

Auf unser Verlangen hat der Kunde die Abtre­tung dem Kunden bekannt­zu­geben und uns die zur Geltend­ma­chung seiner Rechte gegen den Kunden erfor­der­li­chen Unter­lagen, z. B. Rech­nungen, auszu­hän­digen und die erfor­der­li­chen Auskünfte zu erteilen.

Alle Kosten der Einzie­hung und etwaiger Inter­ven­tionen trägt der Kunde. Erhält der Kunde aufgrund der ihm erteilten Ermäch­ti­gung zur Einzie­hung der abge­tre­tenen Forde­rungen aus der Weiter­ver­äu­ße­rung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem ver­brieften Recht siche­rungs­halber auf uns über. Die Über­gabe der Wechsel wird durch die Verein­ba­rung ersetzt, dass der Kunde sie für uns in Verwah­rung nimmt und sie sodann unver­züg­lich und indos­siert an uns ablie­fert. Für den Fall, dass der Gegen­wert der an uns abge­tre­tenen Forde­rungen in Schecks bei dem Kunden oder bei einem Geld­in­stitut des Kunden eingehen sollte, ist dieser zur unver­züg­li­chen Meldung der Eingänge und zur Abfüh­rung an uns verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf uns über, sobald sie der Kunde erhält. Die Über­gabe der Papiere wird durch die Verein­ba­rung ersetzt, dass der Kunde sie für uns in Ver­wahrung nimmt, um sie sodann unver­züg­lich und indos­siert an uns abzuliefern.

3. Verar­beitet der Kunde die Vorbe­halts­ware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegen­ständen, so erfolgt die Verar­bei­tung, Umbil­dung oder Verbin­dung für uns. Wir werden unmit­telbar Eigen­tümer der durch die Verar­bei­tung, Umbil­dung oder Ver­bindung herge­stellten Sache. Sollte dies aus recht­li­chen Gründen nicht möglich sein, so sind wir uns mit dem Kunden darüber einig, dass wir in jedem Zeit­punkt der Verar­bei­tung, Umbil­dung oder Verbin­dung Eigen­tümer der neuen Sache werden. Der Kunde ver­wahrt die neue Sache für uns mit der Sorg­falt eines ordent­li­chen Kauf­manns. Die durch Verar­bei­tung, Umbil­dung oder Verbin­dung entstan­dene Sache gilt als Vorbehaltsware.

Bei Verar­bei­tung, Umbil­dung oder Verbin­dung mit anderen, nicht uns gehö­renden Gegen­ständen steht uns Mitei­gentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verar­bei­teten, umge­bil­deten oder verbun­denen Vorbe­halts­ware zum Wert der neuen Sache ergibt.

Für den Fall der Veräu­ße­rung oder Ver­mietung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit an uns seinen Anspruch aus der Veräu­ße­rung oder Vermie­tung gegen seinen Kunden mit allen Neben­rechten siche­rungs­halber ab, ohne dass es noch späterer beson­derer Erklä­rungen bedarf. Die Abtre­tung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem uns in Rech­nung gestellten Wert der verarbei­teten, umge­bil­deten oder verbun­denen Vorbe­halts­ware entspricht. Ein uns abge­tretener Forde­rungs­an­teil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.

4. Wird die Vorbe­halts­ware vom Kunden mit Grund­stü­cken oder beweg­li­chen Sachen ver­bunden, so tritt der Kunde uns auch seine Forde­rung, die ihm als Vergü­tung für die Verbin­dung zusteht, mit allen Neben­rechten siche­rungs­halber ab, ohne dass es weiterer beson­derer Erklä­rungen bedarf. Ist der Kunde Eigen­tümer des Grund­stücks oder steht ihm aus anderen Rechts­gründen ein Anspruch auf den Miet­zins aus diesem Grund­stück zu, so tritt er auch diesen Miet­zins an uns ab. Die Abtre­tung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rech­nung gestellten Wert der verbun­denen Vorbe­halts­ware entspricht. Der uns abge­tretene Forde­rungs­an­teil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.

5. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungs­pflicht oder der Einlö­sung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teil­weise in Verzug, liegt eine Über­schul­dung oder Zahlungs­ein­stel­lung vor oder ist Insol­venz­an­trag gestellt, so sind wir berech­tigt, sämt­liche noch unter Eigen­tums­vor­be­halt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen; ebenso können wir die weiteren Rechte aus dem Eigen­tums­vor­be­halt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sons­tigen wesent­li­chen Verschlech­te­rung der wirt­schaft­li­chen Verhält­nisse des Kunden. Der Kunde gewährt uns oder unseren Beauf­tragten während der Geschäfts­stunden Zutritt zu seinen sämt­li­chen Geschäfts­räumen. Das Verlangen der Heraus­gabe oder die Inbe­sitz­nahme stellt keinen Rück­tritt vom Vertrag dar. Wir sind berech­tigt, die Vorbe­halts­ware mit der Sorg­falt eines ordent­li­chen Kauf­manns zu verwerten und sich unter Anrech­nung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

6. Über­steigt der Wert der Siche­rung unsere Ansprüche gegen den Kunden aus der laufenden Geschäfts­ver­bin­dung insge­samt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihm zuste­hende Siche­rungen nach seiner Wahl freizugeben.

§ 13 Sperre
NETHINKS ist berech­tigt, eine Sperre des öffent­lich zugäng­li­chen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienstes gemäß § 45k TKG durch­zu­führen, wenn dieser Vertrags­ge­gen­stand ist und der Kunde nach Abzug etwaiger Anzah­lungen mit Zahlungs­ver­pflich­tungen von mindes­tens 75,00 € in Verzug ist und NETHINKS die Sperre mindes­tens zwei Wochen zuvor schrift­lich ange­droht und dabei auf die Möglich­keit des Kunden hinge­wiesen hat, Rechts­schutz vor Gerichten zu suchen. Bei der Berech­nung der Höhe des Betrages von 75,00 € bleiben nicht titu­lierte Forde­rungen, die der Kunde form- und frist­ge­recht und schlüssig begründet bean­standet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titu­lierte bestrit­tene Forde­rungen Dritter gemäß § 45h Abs. 1 Satz 1 TKG außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Forde­rungen abge­treten worden sind. Die vorge­nannten Bestim­mungen gelten nicht, wenn NETHINKS den Kunden zuvor zur vorläu­figen Zahlung eines Durch­schnitts­be­trages nach § 45j TKG aufge­for­dert und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. NETHINKS ist berech­tigt, die Leis­tungen einzu­stellen, sobald die Kündi­gung des Vertrags­ver­hält­nisses wirksam wird.

NETHINKS darf außerdem eine Sperre des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­schlusses durch­führen, wenn wegen einer im Vergleich zu den voran­ge­gan­genen sechs Abrech­nungs­zeit­räumen beson­deren Stei­ge­rung des Verbin­dungs­auf­kom­mens auch die Höhe der Entgelt­for­de­rungen von NETHINKS im beson­deren Maße ansteigt und Tatsa­chen die Annahme recht­fer­tigen, dass der Kunde diese Entgelt­for­de­rung bean­standen wird.

NETHINKS beschränkt die Sperre auf bestimmte Leis­tungen, soweit dies tech­nisch möglich und dem Anlass nach sinn­voll ist. Die Sperre wird nur aufrecht erhalten, solange der Grund für die Sperre fort­be­steht. Eine auch ankom­mende Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dung erfas­sende Voll­sper­rung des Netz­zu­ganges durch NETHINKS erfolgt frühes­tens eine Woche nach Sper­rung abge­hender Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dungen. Außerdem darf NETHINKS den Anschluss des Kunden sperren, wenn der Kunde Anlass zur frist­losen Kündi­gung des Vertrags­ver­hält­nisses gegeben hat, eine Gefähr­dung der öffent­li­chen Sicher­heit droht, die NETHINKS zur Scha­dens­ver­hü­tung abzu­wenden verpflichtet ist oder wenn durch die Weiter­ver­wen­dung gefähr­dender Endein­rich­tungen die Einrich­tungen von NETHINKS gefährdet sind.

Andere Dienste als Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienste darf NETHINKS sperren, wenn der Kunde sich mit mindes­tens einem durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Rech­nungs­be­trag in Verzug befindet (ausge­nommen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tungen). Zur Zahlung nutzungs­un­ab­hän­giger Entgelte bleibt der Kunde auch dann weiter verpflichtet, wenn die Nutzung durch NETHINKS berech­tigt gesperrt wurde.

§ 14 Ansprüche des Kunden bei Mängeln
1. Mängel­an­sprüche bestehen nicht bei nur uner­heb­li­cher Abwei­chung von der verein­barten Beschaf­fen­heit oder bei nur uner­heb­li­cher Beein­träch­ti­gung der Brauchbarkeit.

2. Bei einem Kauf­ver­trag (nicht bei Werk­ver­trägen) gilt:

a) Ist der Kauf für beide Teile ein Handels­ge­schäft, so hat der Kunde die Ware unver­züg­lich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungs­ge­mäßem Geschäfts­gang tunlich ist, zu unter­su­chen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unver­züg­lich Anzeige zu machen.

b) Ist der Kauf nicht für beide Teile ein Handels­ge­schäft, so ist der Kunde verpflichtet, uns offen­sicht­liche Sach- und Rechts­mängel, auch Fehl- oder Über­mengen, inner­halb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware in Text­form anzu­zeigen, es genügt die Absen­dung der Anzeige inner­halb der Frist. Verdeckte Mängel sind uns inner­halb von sieben Tage nach der Entde­ckung in Text­form mitzu­teilen. Die Mängel sind dabei so detail­liert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

c) Unter­lässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als geneh­migt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Unter­su­chung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten im Fall von vorste­hend Nr. 2. b) die §§ 377 ff. HGB.

d) Unab­hängig von vorste­hend a) bis c) gilt, dass offen­sicht­liche Schäden an der Trans­port­ver­pa­ckung bei Entge­gen­nahme der Liefe­rung gegen­über dem Trans­port­un­ter­nehmen zu rügen sind und dass der Kunde zu veran­lassen hat, dass das Trans­port­un­ter­nehmen einen entspre­chenden aussa­ge­kräf­tigen Vermerk auf dem Liefer­schein anbringt. Bei beschä­digter Trans­port­ver­pa­ckung hat der Kunde im Beisein des Mitar­bei­ters des Trans­port­un­ter­neh­mens die Öffnung der Trans­port­ver­pa­ckung zu veran­lassen und die Ware auf Unver­sehrt­heit zu prüfen. Sollten Schäden fest­ge­stellt werden, so hat der Kunde darauf hinzu­wirken, dass deren Art, die beschä­digten Teile und die Seri­en­nummer der beschä­digten Kartons auf dem Liefer­schein des Trans­port­un­ter­neh­mens vermerkt werden. Sollte der Kunde die mangel­hafte Doku­men­ta­tion von Trans­port­schäden zu vertreten haben, so sind wir nicht verpflichtet, hinsicht­lich der beschä­digten Ware kosten­freien Ersatz zu liefern bzw. solche Schäden zu ersetzen.

Um eine zügi­gere Vertrags- und Scha­dens­ab­wick­lung zu gewähr­leisten, wird der Kunde gebeten, in allen Fällen von Anlie­fe­rung beschä­digter Ware oder Fest­stel­lung von Mängeln an der Ware oder Leis­tung, Fotos anzu­fer­tigen und diese an uns zu über­senden, gerne allein in digi­taler Form.

3. Die Mängel­an­sprüche sind nach unserer Wahl auf Besei­ti­gung des Mangels oder Liefe­rung einer mangel­freien Sache (Nach­er­fül­lung) beschränkt. Bei Fehl­schlagen der Nach­er­fül­lung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurück­zu­treten. Ein Fehl­schlagen der Nach­er­fül­lung ist erst nach dem erfolg­losen zweiten Versuch gegeben. Die gesetz­li­chen Fälle die Entbehr­lich­keit der Frist­set­zung bleiben unberührt.

4. Weiter­ge­hende Ansprüche des Kunden, insbe­son­dere wegen Mangel­fol­ge­schaden, sind grund­sätz­lich ausge­schlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahr­läs­sig­keit oder Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten durch uns sowie im Falle der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit. Das Recht des Kunden zum Rück­tritt vom Vertrag bleibt unbe­rührt. Im Übrigen gelten die Rege­lungen unter § 16.

5. Im Falle des Vorhan­den­seins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurück­be­hal­tungs­recht nicht zu, soweit der Einbe­halt nicht in ange­mes­senem Verhältnis zu den Mängeln und den voraus­sicht­li­chen Kosten der Nach­er­fül­lung (insbe­son­dere einer Mängel­be­sei­ti­gung) steht.

6. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der nach unserer Über­prü­fung nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nicht­be­stehen des Mangels oder war er infolge Fahr­läs­sig­keit im Irrtum hier­über, so hat der Kunde uns den entstan­denen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist berech­tigt nach­zu­weisen, dass der ange­zeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorste­henden Bestim­mungen sind wir insbe­son­dere berech­tigt, die bei uns entstan­denen Aufwen­dungen, etwa für die Unter­su­chung der Sache oder die vom Kunden verlangte Repa­ratur, vom Kunden erstattet zu verlangen.

7. Von der Mängel­haf­tung ausge­schlossen sind im Falle der Über­las­sung im Sinne von Über­eig­nung oder bloßer Gebrauchs­über­las­sung von Hard­ware durch NETHINKS insbe­son­dere Mängel bzw. Schäden, die zurück­zu­führen sind auf betriebs­be­dingte Abnut­zung und normalen Verschleiß, unsach­ge­mäßen Gebrauch, Bedie­nungs­fehler und fahr­läs­siges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder –span­nung sowie Anschluss an unge­eig­nete Strom­quellen, Brand, Blitz­schlag, Explo­sion oder netz­be­dingte Über­span­nungen, Feuch­tig­keit aller Art, falsche oder fehler­hafte Programme, Soft­ware und/oder Verar­bei­tungs­daten sowie jegliche Verbrauchs­teile, es sei denn, der Vertrags­partner weist nach, dass diese Umstände nicht ursäch­lich für den gerügten Mangel sind. Die Sach­män­gel­haf­tung entfällt ferner, wenn Seri­en­nummer, Typbe­zeich­nung oder ähnliche Kenn­zei­chen entfernt oder unle­ser­lich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewähr­leis­tungs­zeit durch andere als NETHINKS oder von NETHINKS auto­ri­sierte Dritte.

§ 15 Schutzrechte
1. An Kosten­vor­anschlägen, Zeich­nungen und anderen Unter­lagen – auch in digi­taler Form – behalten wir uns Eigentum und urhe­ber­recht­liche Verwer­tungs­rechte unein­ge­schränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorhe­rigen Zustim­mung Dritten zugäng­lich gemacht werden. Zu Ange­boten gehö­rige Zeich­nungen und andere Unter­lagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unver­züg­lich zurück­zu­geben. Sätze 1 und 2 gelten entspre­chend für Unter­lagen des Kunden; diese dürfen jedoch Dritten im Rahmen der Ange­bots- und Vertrags­be­ar­bei­tung zugäng­lich gemacht werden, soweit dies zu diesen Zwecken erfor­der­lich ist.

2. Wir über­nehmen gegen­über dem Kunden in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land die Haftung dafür, dass der Liefer­ge­gen­stand frei von Schutz­rechten Dritter ist.

3. Voraus­set­zung ist jedoch, dass der Kunde uns unver­züg­lich über Ansprüche aus Schutz­rechten, die Dritte gegen ihn erheben, unter­richtet und bei der Behand­lung dieser Ansprüche und der Verfol­gung seiner Rechte im Einver­nehmen mit uns vorgeht. Wird eine dieser Voraus­set­zungen nicht erfüllt, so werden wir von unserer Verpflich­tung frei. Ergibt sich eine Verlet­zung von Schutz­rechten Dritter, für die wir bedin­gungs­gemäß haften und wird deshalb dem Kunden die Benut­zung eines Liefer­ge­gen­standes ganz oder teil­weise rechts­kräftig unter­sagt, so werden wir auf unsere Kosten nach unserer Wahl entweder

a) dem Kunden das Recht zur Benut­zung des Liefer­ge­gen­standes verschaffen oder

b) den Liefer­ge­gen­stand schutz­rechts­frei gestalten oder

c) den Liefer­ge­gen­stand durch einen anderen Gegen­stand entspre­chender Leis­tungs­fä­hig­keit und Qualität ersetzen, der keine Schutz­rechte verletzt, oder

d) den Liefer­ge­gen­stand gegen Erstat­tung des Kauf­preises zurücknehmen.

4. Nimmt der Kunde Verän­de­rungen an dem Liefer­ge­gen­stand, den Einbau von Zusatz­einrichtungen oder die Verbin­dung des Liefer­ge­gen­standes mit anderen Geräten oder Vor­richtungen vor und werden dadurch Schutz­rechte Dritter verletzt, entfällt unsere Haftung.

5. Ebenso haften wir nicht für die Verlet­zung fremder Schutz­rechte für einen Liefer­gegenstand, der nach Zeich­nungen, Entwick­lungen oder sons­tigen Angaben des Kunden gefer­tigt ist oder für eine von uns nicht voraus­seh­bare Anwen­dung. Der Kunde hat uns in diesem Fall von Ansprü­chen Dritter freizustellen.

6. Weiter­ge­hende oder ander­wei­tige Ansprüche stehen dem Kunden wegen der Verlet­zung von Schutz­rechten Dritter nicht zu. Insbe­son­dere ersetzen wir auch keine Folge­schäden, wie Produk­tions- und Nutzungs­aus­fall sowie entgan­genen Gewinn. Diese Haf­tungsbeschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr­läs­sig­keit oder der Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten oder des Fehlens zugesi­cherter Eigen­schaften für vertrags­ty­pisch vorher­seh­bare Schäden zwin­gend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rück­tritt vom Vertrag bleibt unberührt.

7. Der Kunde erwirbt keine Ansprüche auf Benut­zung der uns zur Verfü­gung stehender Schutz­rechte, die das Zusam­men­wirken des Liefer­ge­gen­standes mit anderen Gegen­ständen betreffen.

§ 16 Haftung
1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr­läs­sig­keit des gesetz­li­chen Vertre­ters unseres Unter­neh­mens oder eines Vertre­ters oder Erfül­lungs­ge­hilfen sowie bei einer Verlet­zung des Lebens, des Körpers, oder der Gesund­heit nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz oder wegen der schuld­haften Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten oder soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaf­fen­heit des Liefer­ge­gen­standes über­nommen wurde. Der Scha­dens­er­satz­an­spruch für die Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten ist jedoch auf den vertrags­ty­pi­schen vorher­seh­baren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwin­gender Haftung nach vorste­henden Sätzen 1 oder 2 dieses Absatzes gegeben ist.

2. Die Rege­lungen des vorste­henden Abs. 1 gelten für alle Scha­dens­er­satz­an­sprüche (insbe­son­dere für Scha­dens­er­satz neben der Leis­tung und Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung), und zwar gleich aus welchem Rechts­grund, insbe­son­dere wegen Mängeln, der Verlet­zung von Pflichten aus dem Schuld­ver­hältnis oder aus uner­laubter Hand­lung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeb­li­cher Aufwen­dungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach nach­ste­hend Ziffer 4., die Haftung für Unmög­lich­keit nach nach­ste­hend Ziffer 5.

3. Eine Ände­rung der Beweis­last zum Nach­teil des Kunden ist mit den vorste­henden Rege­lungen nicht verbunden.

4. a) Ist die Nicht­ein­hal­tung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobil­ma­chung, Krieg, Aufruhr, Pande­mien oder auf ähnliche nicht von uns zu vertre­tende Ereig­nisse, z. B Streik oder Aussper­rung (auch betref­fend Zulie­fer­be­triebe), zurück­zu­führen, verlän­gern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbe­zeich­nete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

b) Wir haften bei Verzö­ge­rung unserer Leis­tung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr­läs­sig­keit des gesetz­li­chen Vertre­ters unseres Unter­neh­mens oder eines Vertre­ters oder Erfül­lungs­ge­hilfen nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen. In anderen Fällen der Verzö­ge­rung der Leis­tung wird unsere Haftung für den Scha­dens­er­satz neben der Leis­tung auf insge­samt 20 % und für den Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung (einschließ­lich des Ersatzes vergeb­li­cher Aufwen­dungen) auf insge­samt 30 % des Wertes des von der Verzö­ge­rung betrof­fenen Teils der Liefer­ge­gen­stände begrenzt. Weiter­ge­hende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leis­tung – ausge­schlossen. Die vorste­hende Beschrän­kung gilt nicht bei schuld­hafter Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten. Der Scha­dens­er­satz­an­spruch für die schuld­hafte Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten ist jedoch auf den vertrags­ty­pi­schen vorher­seh­baren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes 4. b) gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rück­tritt vom Vertrag nach nach­ste­hend Nr. 5 dieser Bedin­gungen bleibt unbe­rührt. Eine Ände­rung der Beweis­last zum Nach­teil des Kunden ist mit den vorste­henden Rege­lungen nicht verbunden.

5. Soweit die Liefe­rung unmög­lich ist, haften wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr­läs­sig­keit des gesetz­li­chen Vertre­ters unseres Unter­neh­mens oder eines Vertre­ters oder unserer Erfül­lungs­ge­hilfen sowie bei einer Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen. In anderen Fällen der Unmög­lich­keit beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Scha­dens­er­satz neben und/oder statt der Leis­tung einschließ­lich des Ersatzes vergeb­liche Aufwen­dungen insge­samt auf 20 % des Wertes der Liefe­rung. Weiter­ge­hende Ansprüche des Kunden wegen Unmög­lich­keit der Liefe­rung sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leis­tung - ausge­schlossen. Die Beschrän­kung gilt nicht bei schuld­hafter Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten. Der Scha­dens­er­satz­an­spruch für die schuld­hafte Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten ist jedoch auf den vertrags­ty­pi­schen vorher­seh­baren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rück­tritt vom Vertrag nach Nummer 6. dieser Bedin­gungen bleibt unbe­rührt. Eine Ände­rung der Beweis­last zum Nach­teil des Kunden ist mit den vorste­henden Rege­lungen nicht verbunden.

6. Der Kunde kann im Rahmen der gesetz­li­chen Bestim­mungen vom Vertrag nur zurück­treten, wenn wir die Pflicht­ver­let­zung zu vertreten haben. Der Kunde hat sich bei Pflicht­ver­let­zungen inner­halb einer ange­mes­senen Frist nach Auffor­de­rung durch uns zu erklären, ob er wegen der Pflicht­ver­let­zung vom Vertrag zurück­tritt oder auf der Liefe­rung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetz­li­chen Bestim­mungen über den Rücktritt.

7. Soweit dem Kunden Vermö­gens­schäden bei der Erbrin­gung von öffent­lich zugäng­li­chen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tungen entstehen, richtet sich die Haftungs­be­schrän­kung von NETHINKS nach § 44a TKG und nach den folgenden Bestim­mungen dieses Absatzes. Die Haftung für Vermö­gens­fol­ge­schäden wird ausge­schlossen. Für reine Vermö­gens­schäden, die bei der Erbrin­gung von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diensten für die Öffent­lich­keit durch die Gesell­schaft, ihre gesetz­li­chen Vertreter, leitenden Ange­stellten und sons­tigen Erfül­lungs­ge­hilfen nicht vorsätz­lich verur­sacht werden, ist die Haftung der Gesell­schaft der Höhe nach gemäß § 44a des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes auf höchs­tens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Scha­den­er­satz­pflicht durch eine einheit­liche Hand­lung oder ein einheit­li­ches Schaden verur­sa­chendes Ereignis gegen­über mehreren Endnut­zern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Scha­den­er­satz­pflicht unbe­schadet der Begren­zung in Satz 1 in der Summe auf höchs­tens 10 Millionen Euro begrenzt. Über­steigen die Entschä­di­gungen, die mehreren Geschä­digten auf Grund desselben Ereig­nisses zu leisten sind, die Höchst­grenze, so wird der Scha­den­er­satz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Scha­den­er­satz­an­sprüche zur Höchst­grenze steht. Diese Haftungs­be­gren­zung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha­dens, der durch den Verzug der Zahlung von Scha­den­er­satz entsteht. Auch wenn die vorge­nannten Schäden auf einer Verlet­zung der von NETHINKS zuge­si­cherten Eigen­schaften oder einer vertrags­we­sent­li­chen Pflicht beruht, gilt die vorge­nannte Haftungs­be­schrän­kung nicht. Stets ist die Ersatz­pflicht von NETHINKS auf den vertrags­ty­pisch vorher­seh­baren Schaden begrenzt, höchs­tens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 €, soweit NETHINKS nicht grob­fahr­lässig eine vertrags­we­sent­liche Pflicht verletzt. Unbe­rührt davon bleibt die Haftung nach zwin­genden gesetz­li­chen Rege­lungen wie z.B. nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz. Die Haftung von NETHINKS ist ausge­schlossen für Schäden, die durch  unbe­rech­tigte Eingriffe des Kunden in die durch NETHINKS betrie­bene Systeme und Anla­gen­teile entstanden sind. Kein Vertrags­partner kann mangels Verschul­dens für höhere Gewalt haftbar gemacht werden. NETHINKS über­nimmt keinerlei Gewähr­leis­tung für even­tuell auftre­tenden Daten­ver­lust, den einer ihrer Service­tech­niker bei einem Service­ein­satz, einer Repa­ratur oder sons­tigen Dienst­leis­tung verur­sacht, aus welchem Grunde auch immer. Der Kunde ist vor jegli­chem Eingriff verpflichtet, die Daten in wieder­her­stell­barer Weise zu sichern oder in repro­du­zier­barer Form vorzuhalten.

§ 17 Verjährung
1. Soweit eine gebrauchte Sache Liefer­ge­gen­stand ist, beträgt die Verjäh­rungs­frist für Scha­dens­er­satz­an­sprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechts­grund – sechs Monate, für sons­tige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit eine neue oder neu herzu­stel­lende Sache Liefer­ge­gen­stand ist, beträgt die Verjäh­rungs­frist für Scha­dens­er­satz­an­sprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechts­grund - ein Jahr.

2. Die für Scha­dens­er­satz­an­sprüche nach vorste­hend Ziffer 1. geltenden Verjäh­rungs­fristen gelten auch für sons­tige Scha­dens­er­satz­an­sprüche gegen uns, unab­hängig von deren Rechts­grund­lage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusam­men­hang stehen.

3. Die vorste­henden Verjäh­rungs­fristen unter Ziffern 1. und 2. gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjäh­rungs­fristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglis­tigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaf­fen­heit des Liefer­ge­gen­standes über­nommen haben.

b) Die Verjäh­rungs­fristen gelten zudem nicht, soweit der Kauf­ge­gen­stand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entspre­chend ihrer übli­chen Verwen­dungs­weise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangel­haf­tig­keit verur­sacht oder soweit es um das ding­liche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Heraus­gabe des Kauf­ge­gen­standes verlangt werden kann.

c) Die Verjäh­rungs­fristen gelten für Scha­dens­er­satz­an­sprüche zudem nicht bei einer grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung, im Falle - nicht in der Liefe­rung einer mangel­haften Sache bestehender - schuld­hafter Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten, in den Fällen einer schuld­haft verur­sachten Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit oder bei Ansprü­chen nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz. Die Verjäh­rungs­fristen für Scha­dens­er­satz­an­sprüche gelten auch für den Ersatz vergeb­li­cher Aufwendungen.

4. Die Verjäh­rungs­frist beginnt bei allen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen mit der Ablie­fe­rung bzw. Abnahme unserer Leistungen.

5. Soweit nicht ausdrück­lich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetz­li­chen Bestim­mungen über den Verjäh­rungs­be­ginn, die Ablauf­hem­mung, die Hemmung und den Neube­ginn von Fristen unberührt.

6. Eine Ände­rung der Beweis­last zum Nach­teil des Kunden ist mit den vorste­henden Rege­lungen nicht verbunden.

§ 18 Datenschutz
1. Die Vertrags­par­teien gewähr­leisten, dass sie in ihren Verant­wor­tungs­be­rei­chen sämt­liche einschlä­gigen Daten­schutz­ge­setze einhalten werden. Die Vertrags­par­teien werden gemäß § 53 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitar­beiter auf das Daten­ge­heimnis schrift­lich verpflichtet und entspre­chend unter­wiesen sind.

2. Wir als Verant­wort­liche Stelle erfüllen unsere daten­schutz­recht­li­chen Infor­ma­ti­ons­pflichten durch Bereit­stel­lung unserer Daten­schutz­hin­weise. Diese können unter https://www.nethinks.com/datenschutz/ abge­rufen werden. Zusätz­lich können sie per E-Mail, tele­fo­nisch oder posta­lisch unter den unter III. aufge­führten Angaben als digi­tales Doku­ment oder in Papier­form ange­for­dert werden.

3. Sofern unsere vertrag­li­chen Leis­tungen einen Zugriff auf perso­nen­be­zo­gene Daten von Kunden, Liefe­ranten und sons­tigen Vertrags­part­nern des Kunden erfor­dern, werden die Parteien eine geson­derte schrift­liche Verein­ba­rung zur Auftrags­da­ten­ver­ar­bei­tung treffen.

4. Wir werden die vertrag­li­chen Leis­tungen in Deutsch­land bzw. von den mit dem Kunden verein­barten Leis­tungs­stand­orten aus erbringen. Der Einsatz von Subun­ter­neh­mern aus Ländern außer­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR) bedarf der vorhe­rigen Zustim­mung des Kunden, die zumin­dest in Text­form erfolgen muss. Wir werden im Falle einer Über­mitt­lung perso­nen­be­zo­gener Daten im Wege der Unter­be­auf­tra­gung in Länder außer­halb der Euro­päi­schen Union (EU) oder des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR) die gesetz­li­chen Vorgaben für grenz­über­schrei­tende Über­mitt­lungen insbe­son­dere nach den Art. 44 – 49 DSGVO beachten und ein ange­mes­senes Schutz­ni­veau für den Schutz der perso­nen­be­zo­genen Daten sicherstellen.

§ 19 Batte­rien und Akkus
Soweit der Kunde von uns Batte­rien und Akkus bezogen hat, kann er sie nach Gebrauch unent­gelt­lich bei uns oder den kommu­nalen Sammel­stellen zurückgeben.

Batte­rien und Akkus dürfen nicht im Haus­müll entsorgt werden. Der Endnutzer ist zur Rück­gabe von Altbat­te­rien gesetz­lich verpflichtet. Sie enthalten Schad­stoffe und sind entspre­chend gekenn­zeichnet. Das Bild einer durch­ge­stri­chenen Müll­tonne sowie der entspre­chende Schad­stoff (z.B. Cd: Cadmium; Pb: Blei; Hg: Queck­silber) sind auf den entspre­chenden Batte­rien und Akkus zu finden.

§ 20 Erfül­lungsort und Gerichts­stand, Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Kauf­mann, so ist - auch für Scheck- und Wech­sel­ver­fahren – das Gericht zuständig, das für den Sitz der NETHINKS GmbH zuständig ist und somit ausschließ­li­cher Gerichts­stand. Der gleiche Gerichts­stand gilt, wenn der Kunde im Zeit­punkt der Einlei­tung eines gericht­li­chen Verfah­rens keinen allge­meinen Gerichts­stand in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land hat. Der Kunde ist in diesem Fall jedoch berech­tigt, jedes gesetz­lich zustän­dige Gericht anzurufen.

2. Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Falls eine Bestim­mung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirk­same oder unwirksam gewor­dene Bestim­mung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirt­schaft­li­chen Sinn und Zweck der entspre­chenden Rege­lung am ehesten entspricht. Entspre­chendes gilt für die Ausfül­lung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

Ende der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen der NETHINKS GmbH

 

 

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