§ 1 Geltungsbereich
Die NETHINKS GmbH (nachfolgend NETHINKS genannt) bietet ihren Kunden den Zugang zum Internet und zu Telefonie sowie zu weiteren darauf aufbauenden Diensten an. Die Geschäftsbedingungen für Internet, Telefonie und weitere Dienste finden Anwendung auf sämtliche Verträge mit NETHINKS, in deren Rahmen Internet- oder Telefoniedienste und die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen einschließlich der Software-Überlassung angeboten werden sowie auf sämtliche Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit dem Netzwerkmonitoring.
Alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Änderungen, Ergänzungen oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn sie von uns im Einzelfall ausdrücklich bestätigt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen Ihnen in unserem Online-Shop www.nethinks.com und auf unserer Internetseite unter www.nethinks.com unter „AGB“ zur Verfügung. Änderungen und Ergänzungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Unsere Kunden bezeichnen wir nachfolgend mit Kunde, Käufer oder Besteller, für uns verwenden wir nachfolgend auch die Bezeichnung Verkäufer oder Lieferant, daraus folgt nicht, dass diese Bestimmungen nur für Kaufverträge gelten sollen.
§ 2 Produktbeschreibung
Die Angaben in unserem Online-Shop zu unseren Produkten (Beschaffenheit, Maße, Farbe, Preis u.a.) erfolgen so genau wie möglich, sind aber unverbindlich. Abbildungen und Fotos dienen nur zur Illustration. Maßgebend ist allein der Inhalt unserer Produktbeschreibungen. Geringfügige und zumutbare Produktänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
§ 3 Vertragsschluss/Bonitätsprüfung
1. Der Verkauf von Waren über diese Website erfolgt durch:
NETHINKS GmbH,
gesetzlich vertreten durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer,
die Herren Uwe Bergmann und Bastian Marmetschke,
Rabanusstraße 14 – 16, 36037 Fulda,
Telefon: +49 (0) 661 25000-0,
Telefax: +49 (0) 661 25000-249,
E-Mail: info@nethinks.com,
www.nethinks.com
2. Der Kunde kann seine Bestellung telefonisch, per E-Mail oder über das in unserem Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der Bestellvorgang bei Online-Bestellung läuft wie folgt ab:
- Legen der ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb durch Anklicken auf der Internetseite unseres Online-Shops,
- Bestätigen durch Anklicken des Buttons »Bestellen« und Prüfung der Angaben im Warenkorb,
- Anklicken der Schaltfläche „Zur Kasse“,
- Anmeldung und Registrierung als Neukunde oder Gast unter Angabe der Adressdaten des Kunden,
- Erneute Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Waren und Daten. Eingabefehler können über die Internet-Browser Zurück-Taste berichtigt werden. Durch Schließen des Internetbrowsers wird der Bestellvorgang abgebrochen
- Verbindliche Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“. Damit gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Der Zugang der Bestellung wird von uns per E-Mail unverzüglich bestätigt. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir die Bestellung des Kunden durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen. Die Auftragsbestätigung versenden wir per E-Mail.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss auf unserer Internetseite unter www.nethinks.com abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
3. Wir behalten uns vor, vor Annahme der Bestellung eine Bonitätsprüfung durchzuführen, wenn hierfür ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO vorliegt, etwa wenn wir in Vorleistung gehen oder bei Dauerschuldverhältnissen (Vertrag über wiederkehrende Leistungen).
§ 4 Lieferung
1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Versandkosten tragen in jedem Fall wir.
2. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annährend vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
§ 5 Versandkosten und Zölle
1. Die Versandkosten sind abhängig von Anzahl und Gewicht der Pakete und dem Land der Lieferadresse. Wenn der Kunde seinen Warenkorb ausfüllt und seine Adresse eingibt, werden die genauen Versandkosten aufgeführt, bevor er seine Bestellung aufgibt. Weitere Informationen zu den Versandkosten erhält der Kunde auf unserer Webseite unter „Versandinformationen“.
2. Bei Warenlieferung außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können Einfuhrabgaben (Zölle) anfallen; diese sind von dem Kunden zu tragen.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, handelt es sich bei von uns angegebenen Preisen um Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer für die Lieferung ab unserem Unternehmenssitz, ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Die Umsatzsteuer wird gesondert berechnet, jeweils in der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen gesetzlichen Höhe.
2. Einzelvertraglich vereinbarte Preise gehen der Preisliste vor. Soweit keine andere vertragliche Vereinbarung für Dienst- und Werkleistungen getroffen wurde, sind monatliche Preise wie Grundgebühren ab dem Monat der Bereitstellung monatlich im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Zahlungen sind bei nutzungsabhängiger Leistungserbringung nach erbrachter Leistung und Rechnungstellung zu zahlen.
3. Zahlungen für Download-Produkte erfolgen ausschließlich gegen PayPal, Kreditkarte, Giropay und Sofortüberweisung, alle anderen Waren können darüber hinaus wahlweise per Vorkasse, Bankeinzug bezahlt werden oder es kann Lieferung gegen Rechnung erfolgen. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung, soweit einmalige Zahlungen fällig werden und mittels Kreditkarte bezahlt werden sollen. Die sogenannte Prenotificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.
4. Wir behalten uns vor, dem Kunden für die Bezahlung bestimmte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise Vorkasse oder Paypal, wenn wir mit ihm nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr stehen, Entsprechendes gilt bei wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden.
5. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet NETHINKS die anfallenden Gebühren, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Bei entsprechendem Nachweis bleibt NETHINKS nachgelassen, auch einen höheren Schaden geltend zu machen.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft - abzuwenden. Ansprüche gegen NETHINKS dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden und sind in Ermangelung einer schriftlichen Zustimmung unwirksam.
7. Der Kunde kommt mit Nichtzahlung spätestens zwei Wochen nach Zugang unserer Rechnung mit der Zahlung in Verzug.
8. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er an uns - unbeschadet anderer uns zustehender Rechte - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.
9. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt er mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Telefonische Leistungen (Supportleistungen)
NETHINKS bietet seinen Kunden kostenpflichtige telefonische Leistungen (Supportleistungen) an. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten Montag bis Freitag zu einem Stundensatz in Höhe von 150,00 Euro in der Zeit von 08:30 - 17:30 Uhr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Stundensatz erhöht sich außerhalb der Geschäftszeit an Werktagen von 17:30 - 22:00 Uhr und 06:00 - 08:30 Uhr um 50 Prozent und in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr um 100 Prozent. Samstags erhöht sich der Standardstundensatz im Vergleich zu werktags jeweils um 50 Prozent und an Sonn- und Feiertagen um 100 Prozent. Eine Abrechnung erfolgt nicht, soweit es sich um Leistungen handelt, welche auf Grund der Sachmängelhaftung von NETHINKS erbracht werden.
§ 8 Domains
1. Soweit Domains Gegenstand des Vertrags sind, wird NETHINKS bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. NETHINKS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. NETHINKS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
3. Endet ein Vertrag, in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist NETHINKS berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Gegenstand eines solchen Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifs durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
§ 9 Besondere Bestimmungen für DSL-Anschlüsse, Telefonie und Zugang zum öffentlichen Festnetz
1. Die von NETHINKS zur Verfügung gestellte Leistung des Anschlusses z.B. über DSL als Zugang zum öffentlichen Telefonnetz steht unter dem technischen Vorbehalt der Verfügbarkeit der Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Verfügbarkeit der Telefoniedienstleistung durch NETHINKS gilt als erbracht, wenn der SIP-Trunk des Kunden im Internet erreichbar ist – unabhängig von fremden Datenleitungen, über die der Kunde auf den SIP-Trunk zugreift.
2. Wenn sich die zur Verfügung stehende Kapazität (Bandbreite) dadurch verringert, dass technische oder physikalische Gründe oder die Beeinflussung mit anderen Anschlüssen wegen technischer Besonderheiten im Nachhinein die Bandbreite reduzieren, steht NETHINKS ein Anpassungsrecht nach billigem Ermessen zu. In diesen Fällen kann NETHINKS durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einem Monat ab Zugang des Schreibens beim Kunden die Übertragungsbandbreite auf ein niedrigeres Leistungsniveau reduzieren, wenn sich aus technischen oder physikalischen Gründen die verfügbare Bandbreite der für den Kunden zur Verfügung stehenden Anschlussleitung objektiv ändert. Den Preis für die geringere Bandbreite wird NETHINKS nach billigem Ermessen reduzieren. Wenn die Bandbreitenreduzierung für den Kunden unzumutbar ist, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Änderungsmitteilung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere Rechte durch die Kündigung entstehen. Die Frist zur Änderung und Kündigung beginnt erst mit der gesonderten Information über das Sonderkündigungsrecht zu laufen.
3. Um im Falle eines Anbieterwechsels oder der Rufnummer-Mitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrechen zu müssen, ist der Vertrag mit NETHINKS fristgerecht gegenüber NETHINKS zu kündigen. Spätestens 7 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Datum des Vertragsendes bei NETHINKS muss NETHINKS der von dem aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselvertrag vollständig ausgefüllt vorliegen. Zusätzlich sind die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen vom Kunden einzuhalten. Weitere Informationen und ein Leitfaden zur Kundeninformation zum Anbieterwechsel im Festnetz hält die Bundesnetzagentur online vor.
4. NETHINKS garantiert bei DSL-Anschlüssen eine jährliche durchschnittliche Leistungsverfügbarkeit von 97,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Zugang aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NETHINKS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. NETHINKS ist berechtigt, den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen zu beschränken, sofern die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Sicherheit des Netzbetriebes, insbesondere die Verhinderung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, das Ineinandergreifen der Netzdienste oder der Datenschutz dies erfordern.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen, Gefahrübergang, Rücktritt, Annahmeverzug
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
a) wenn Abholung der Ware durch den Kunden vereinbart ist, mit Übergabe der Ware an den Kunden oder Verzug des Kunden mit der Abnahme,
b) wenn Lieferung oder Versand der Ware durch uns vereinbart ist, ohne dass Aufstellung und Montage durch uns vereinbart sind, sobald wir die Ware an den Kunden oder eine von diesem oder uns beauftragte Transportperson übergeben haben oder mit Verzug des Kunden mit der Abnahme oder
c) bei Lieferung von Ware, wenn Aufstellung und Montage durch uns vereinbart ist, mit Abnahme der Leistung durch den Kunden oder bei Verzug des Kunden mit der Abnahme.
2. Wir sind berechtigt, von Kaufverträgen – nicht von Werkverträgen und Dienstleistungsverträgen - zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Kaufgegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe von Ziffer XII. dieser Bedingungen unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Kaufgegenstandes informieren und - wenn wir vom Kaufvertrag zurücktreten möchten - das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
3. Führt der Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Kunde uns für die Verzugsdauer die bei Speditionen am Ort des Kunden üblichen Lagerkosten zu erstatten. Wir sind aber auch berechtigt, die Einlagerung der Sache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Kunden die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen. Die Berechnung weitergehender Schäden an den Kunden ist darüber hinaus möglich.
§ 11 Liefer- und Leistungsfristen
1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform zugesagt worden sind.
2. Der Kunde kann von uns die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen nur verlangen, wenn er die von ihm zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben fristgemäß und rechtzeitig vorlegt, Teile rechtzeitig liefert und vertraglich oder gesetzlich geschuldete Vorleistungen rechtzeitig erbringt. Rechtzeitig sind die vorstehend beschriebenen Verpflichtungen des Kunden nur dann erfüllt, wenn sie innerhalb vertraglich vereinbarter Fristen oder nach unserer Aufforderung innerhalb angemessener Fristen erledigt werden. Für den Fall, dass danach Verpflichtungen des Kunden nicht rechtzeitig erfüllt werden, verlängert sich eine vereinbarte Liefer- und Leistungspflicht für uns um den Zeitraum zwischen zu erwartender oder vereinbarter Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden und tatsächlicher Erfüllung.
3. Liefer- und Leistungsschwierigkeiten aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, die erst nach Abschluss des Vertrages eintreten oder uns erst danach ohne Verschulden bekannt werden (wie z.B. unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvermeidbare Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Pandemien und dergleichen) haben wir nicht zu vertreten. Ist das Leistungshindernis vorübergehender Art, so verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit angemessen. Hat das Ereignis höherer Gewalt dauerndes Unvermögen zur Folge, so sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden Ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
2. Der Kunde tritt uns für den Fall der - im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen - Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher unserer Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde an uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen.
Auf unser Verlangen hat der Kunde die Abtretung dem Kunden bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. Erhält der Kunde aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf uns über. Die Übergabe der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde sie für uns in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an uns abliefert. Für den Fall, dass der Gegenwert der an uns abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Kunden oder bei einem Geldinstitut des Kunden eingehen sollte, ist dieser zur unverzüglichen Meldung der Eingänge und zur Abführung an uns verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf uns über, sobald sie der Kunde erhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde sie für uns in Verwahrung nimmt, um sie sodann unverzüglich und indossiert an uns abzuliefern.
3. Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so sind wir uns mit dem Kunden darüber einig, dass wir in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuen Sache werden. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.
Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit an uns seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Ein uns abgetretener Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.
4. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde uns auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Ist der Kunde Eigentümer des Grundstücks oder steht ihm aus anderen Rechtsgründen ein Anspruch auf den Mietzins aus diesem Grundstück zu, so tritt er auch diesen Mietzins an uns ab. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.
5. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Insolvenzantrag gestellt, so sind wir berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen; ebenso können wir die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Der Kunde gewährt uns oder unseren Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
6. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.
§ 13 Sperre
NETHINKS ist berechtigt, eine Sperre des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes gemäß § 45k TKG durchzuführen, wenn dieser Vertragsgegenstand ist und der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,00 € in Verzug ist und NETHINKS die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden hingewiesen hat, Rechtsschutz vor Gerichten zu suchen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages von 75,00 € bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter gemäß § 45h Abs. 1 Satz 1 TKG außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Forderungen abgetreten worden sind. Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht, wenn NETHINKS den Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45j TKG aufgefordert und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. NETHINKS ist berechtigt, die Leistungen einzustellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.
NETHINKS darf außerdem eine Sperre des Telekommunikationsanschlusses durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderungen von NETHINKS im besonderen Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird.
NETHINKS beschränkt die Sperre auf bestimmte Leistungen, soweit dies technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll ist. Die Sperre wird nur aufrecht erhalten, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzuganges durch NETHINKS erfolgt frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen. Außerdem darf NETHINKS den Anschluss des Kunden sperren, wenn der Kunde Anlass zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, die NETHINKS zur Schadensverhütung abzuwenden verpflichtet ist oder wenn durch die Weiterverwendung gefährdender Endeinrichtungen die Einrichtungen von NETHINKS gefährdet sind.
Andere Dienste als Telekommunikationsdienste darf NETHINKS sperren, wenn der Kunde sich mit mindestens einem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag in Verzug befindet (ausgenommen Telekommunikationsdienstleistungen). Zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte bleibt der Kunde auch dann weiter verpflichtet, wenn die Nutzung durch NETHINKS berechtigt gesperrt wurde.
§ 14 Ansprüche des Kunden bei Mängeln
1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
2. Bei einem Kaufvertrag (nicht bei Werkverträgen) gilt:
a) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen.
b) Ist der Kauf nicht für beide Teile ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, uns offensichtliche Sach- und Rechtsmängel, auch Fehl- oder Übermengen, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen, es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb von sieben Tage nach der Entdeckung in Textform mitzuteilen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.
c) Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten im Fall von vorstehend Nr. 2. b) die §§ 377 ff. HGB.
d) Unabhängig von vorstehend a) bis c) gilt, dass offensichtliche Schäden an der Transportverpackung bei Entgegennahme der Lieferung gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen sind und dass der Kunde zu veranlassen hat, dass das Transportunternehmen einen entsprechenden aussagekräftigen Vermerk auf dem Lieferschein anbringt. Bei beschädigter Transportverpackung hat der Kunde im Beisein des Mitarbeiters des Transportunternehmens die Öffnung der Transportverpackung zu veranlassen und die Ware auf Unversehrtheit zu prüfen. Sollten Schäden festgestellt werden, so hat der Kunde darauf hinzuwirken, dass deren Art, die beschädigten Teile und die Seriennummer der beschädigten Kartons auf dem Lieferschein des Transportunternehmens vermerkt werden. Sollte der Kunde die mangelhafte Dokumentation von Transportschäden zu vertreten haben, so sind wir nicht verpflichtet, hinsichtlich der beschädigten Ware kostenfreien Ersatz zu liefern bzw. solche Schäden zu ersetzen.
Um eine zügigere Vertrags- und Schadensabwicklung zu gewährleisten, wird der Kunde gebeten, in allen Fällen von Anlieferung beschädigter Ware oder Feststellung von Mängeln an der Ware oder Leistung, Fotos anzufertigen und diese an uns zu übersenden, gerne allein in digitaler Form.
3. Die Mängelansprüche sind nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
4. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschaden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Regelungen unter § 16.
5. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
6. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der nach unserer Überprüfung nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde uns den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen sind wir insbesondere berechtigt, die bei uns entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen.
7. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind im Falle der Überlassung im Sinne von Übereignung oder bloßer Gebrauchsüberlassung von Hardware durch NETHINKS insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als NETHINKS oder von NETHINKS autorisierte Dritte.
§ 15 Schutzrechte
1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen – auch in digitaler Form – behalten wir uns Eigentum und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch Dritten im Rahmen der Angebots- und Vertragsbearbeitung zugänglich gemacht werden, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist.
2. Wir übernehmen gegenüber dem Kunden in der Bundesrepublik Deutschland die Haftung dafür, dass der Liefergegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist.
3. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde uns unverzüglich über Ansprüche aus Schutzrechten, die Dritte gegen ihn erheben, unterrichtet und bei der Behandlung dieser Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen mit uns vorgeht. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so werden wir von unserer Verpflichtung frei. Ergibt sich eine Verletzung von Schutzrechten Dritter, für die wir bedingungsgemäß haften und wird deshalb dem Kunden die Benutzung eines Liefergegenstandes ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt, so werden wir auf unsere Kosten nach unserer Wahl entweder
a) dem Kunden das Recht zur Benutzung des Liefergegenstandes verschaffen oder
b) den Liefergegenstand schutzrechtsfrei gestalten oder
c) den Liefergegenstand durch einen anderen Gegenstand entsprechender Leistungsfähigkeit und Qualität ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt, oder
d) den Liefergegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
4. Nimmt der Kunde Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen oder die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen vor und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, entfällt unsere Haftung.
5. Ebenso haften wir nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist oder für eine von uns nicht voraussehbare Anwendung. Der Kunde hat uns in diesem Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen.
6. Weitergehende oder anderweitige Ansprüche stehen dem Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter nicht zu. Insbesondere ersetzen wir auch keine Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
7. Der Kunde erwirbt keine Ansprüche auf Benutzung der uns zur Verfügung stehender Schutzrechte, die das Zusammenwirken des Liefergegenstandes mit anderen Gegenständen betreffen.
§ 16 Haftung
1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreters unseres Unternehmens oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach vorstehenden Sätzen 1 oder 2 dieses Absatzes gegeben ist.
2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach nachstehend Ziffer 4., die Haftung für Unmöglichkeit nach nachstehend Ziffer 5.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. a) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemien oder auf ähnliche nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B Streik oder Aussperrung (auch betreffend Zulieferbetriebe), zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
b) Wir haften bei Verzögerung unserer Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreters unseres Unternehmens oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 20 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 30 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Liefergegenstände begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes 4. b) gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach nachstehend Nr. 5 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Soweit die Lieferung unmöglich ist, haften wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreters unseres Unternehmens oder eines Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergebliche Aufwendungen insgesamt auf 20 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach Nummer 6. dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch uns zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.
7. Soweit dem Kunden Vermögensschäden bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, richtet sich die Haftungsbeschränkung von NETHINKS nach § 44a TKG und nach den folgenden Bestimmungen dieses Absatzes. Die Haftung für Vermögensfolgeschäden wird ausgeschlossen. Für reine Vermögensschäden, die bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit durch die Gesellschaft, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich verursacht werden, ist die Haftung der Gesellschaft der Höhe nach gemäß § 44a des Telekommunikationsgesetzes auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Auch wenn die vorgenannten Schäden auf einer Verletzung der von NETHINKS zugesicherten Eigenschaften oder einer vertragswesentlichen Pflicht beruht, gilt die vorgenannte Haftungsbeschränkung nicht. Stets ist die Ersatzpflicht von NETHINKS auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 €, soweit NETHINKS nicht grobfahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Unberührt davon bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von NETHINKS ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden in die durch NETHINKS betriebene Systeme und Anlagenteile entstanden sind. Kein Vertragspartner kann mangels Verschuldens für höhere Gewalt haftbar gemacht werden. NETHINKS übernimmt keinerlei Gewährleistung für eventuell auftretenden Datenverlust, den einer ihrer Servicetechniker bei einem Serviceeinsatz, einer Reparatur oder sonstigen Dienstleistung verursacht, aus welchem Grunde auch immer. Der Kunde ist vor jeglichem Eingriff verpflichtet, die Daten in wiederherstellbarer Weise zu sichern oder in reproduzierbarer Form vorzuhalten.
§ 17 Verjährung
1. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.
2. Die für Schadensersatzansprüche nach vorstehend Ziffer 1. geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen unter Ziffern 1. und 2. gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
b) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Kaufgegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt werden kann.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle - nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender - schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung bzw. Abnahme unserer Leistungen.
5. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 18 Datenschutz
1. Die Vertragsparteien gewährleisten, dass sie in ihren Verantwortungsbereichen sämtliche einschlägigen Datenschutzgesetze einhalten werden. Die Vertragsparteien werden gemäß § 53 BDSG dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.
2. Wir als Verantwortliche Stelle erfüllen unsere datenschutzrechtlichen Informationspflichten durch Bereitstellung unserer Datenschutzhinweise. Diese können unter https://www.nethinks.com/datenschutz/ abgerufen werden. Zusätzlich können sie per E-Mail, telefonisch oder postalisch unter den unter III. aufgeführten Angaben als digitales Dokument oder in Papierform angefordert werden.
3. Sofern unsere vertraglichen Leistungen einen Zugriff auf personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern des Kunden erfordern, werden die Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung treffen.
4. Wir werden die vertraglichen Leistungen in Deutschland bzw. von den mit dem Kunden vereinbarten Leistungsstandorten aus erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, die zumindest in Textform erfolgen muss. Wir werden im Falle einer Übermittlung personenbezogener Daten im Wege der Unterbeauftragung in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die gesetzlichen Vorgaben für grenzüberschreitende Übermittlungen insbesondere nach den Art. 44 – 49 DSGVO beachten und ein angemessenes Schutzniveau für den Schutz der personenbezogenen Daten sicherstellen.
§ 19 Batterien und Akkus
Soweit der Kunde von uns Batterien und Akkus bezogen hat, kann er sie nach Gebrauch unentgeltlich bei uns oder den kommunalen Sammelstellen zurückgeben.
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Der Endnutzer ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie enthalten Schadstoffe und sind entsprechend gekennzeichnet. Das Bild einer durchgestrichenen Mülltonne sowie der entsprechende Schadstoff (z.B. Cd: Cadmium; Pb: Blei; Hg: Quecksilber) sind auf den entsprechenden Batterien und Akkus zu finden.
§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist - auch für Scheck- und Wechselverfahren – das Gericht zuständig, das für den Sitz der NETHINKS GmbH zuständig ist und somit ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Kunde ist in diesem Fall jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der entsprechenden Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NETHINKS GmbH